Lars Bocian, MdA fordert die Einhaltung der Beflaggungsverordnung an allen staatlichen Berliner Schulen
Wie die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Bocian antwortet, legt die Senatsverwaltung großen Wert auf die Verbundenheit mit dem Bund und Europa, was unter anderem dadurch zum Ausdruck kommt, dass die hoheitliche Beflaggung gemäß § 4 Abs. 1 der Beflaggungsverordnung für den Regelfall eine Beflaggung mit den drei festgelegten Flaggen (Europa-/National-/Landesflagge) vorschreibt. Das bedeutet, dass staatliche Schulen an allen vorgeschriebenen Tagen beflaggt sein müssen.
Lars Bocian betont: „Die Flaggen repräsentieren unsere Werte und den gemeinsamen Willen zur Demokratie, zur Zusammenarbeit in Europa und das Bekenntnis zum Grundgesetz. Gerade in Zeiten von Krieg und Aggression und dem Erstarken rechter Parteien in Europa ist dieses Zeichen für unsere Demokratie wichtig. Ich befürworte auch eine durchgängige Beflaggung der staatlichen Berliner Schulen, auch um die Schulen und ihre fleißigen Hausmeister zu entlasten. Schulen haben eine Vorbildfunktion und sollten daher alle geltenden Vorschriften einhalten.“